Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
Werden
durch ein Bauvorhaben Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne der
naturschutzfachlichen Eingriffsregelung (§ 14 Bundesnaturschutzgesetz –
BNatSchG) verursacht, ist in der Regel im Genehmigungsverfahren oder im Rahmen
eines Bebauungsplanes ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zu
erstellen. Als Eingriffe gelten z.B. die Befestigung von Flächen, eine
Neubebauung und / oder das Entfernen von Gehölzen im planungsrechtlichen
Außenbereich. Neben den Belangen des Naturhaushalts berücksichtigt die
Eingriffsregelung auch das Landschaftsbild.
Wesentliche
Inhalte des Landschaftspflegerischen Begleitplanes sind die Ermittlung des
Eingriffs und die Festlegung der erforderlichen Maßnahmen zur Kompensation.
Dabei kann die Kompensation durch ökologische Maßnahmen auf eigenen Flächen im
räumlichen und funktionalen Zusammenhang zum Eingriff oder durch den Erwerb von
Ökopunkten erfolgen. Bei der Berechnung finden je nach Kommune
unterschiedliche Bewertungsverfahren Anwendung.
Der
Landschaftspflegerische Begleitplan besteht aus einem Erläuterungsbericht sowie
einem Bestands- und einem Vorhaben- / Maßnahmenplan. Diese Unterlagen sind
Bestandteil des Genehmigungs- oder Bauleitplanverfahrens. Das Ergebnis eines
LBPs bildet nach Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde - zusammen mit dem
positiven Bescheid des Bauantrags - eine rechtsverbindliche Genehmigung Ihres
Vorhabens.
Wir
bieten Ihnen im Rahmen der Erstellung von Landschaftspflegerischen
Begleitplänen maßgefertigte Planlösungen für Ihr Bauvorhaben an. Bei der
Maßnahmenplanung berücksichtigen wir Ihre räumlichen Gegebenheiten und
Anforderungen. Die Planungen werden im Vorfeld mit Ihnen, sonstigen beteiligten
Planern und den zuständigen Fachämtern abgestimmt.
